1. Tagesmütter/-väter, auch solche, die in der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen tätig sind, dürfen in einem nächsten Schritt den Regelbetrieb wieder aufnehmen. Hierfür stellt das Land Baden-Württemberg für die Umsetzung von Hygienemaßnahmen die Finanzierung bereit.
2. Für Erziehungsberechtigte von Kindern mit Behinderungen werden Entlastungsangebote geschaffen. Die Finanzierung trägt das Land Baden-Württemberg.
3. Erziehungsberechtigte, die nach dem 18. Mai keine ausreichende Betreuungsmöglichkeit haben, dürfen unter Berücksichtigung der vorgegebenen hygienischen Standards vorübergehend für ihre Kinder eine private Betreuung in festen Spielgruppen organisieren. Die Kommunen, Kirchen, Vereine usw. können hierfür Räume bereitstellen.
4. Es werden Lösungsmodelle für Betreuungsmöglichkeiten während der Sommerferien erarbeitet. Dies gilt für alle Kinder bis zum Ende der Grundschule.
5. Mittel für ausfallende Einnahmen im Bereich der Betreuungsgebühren werden vom Land ersetzt.
6. Das Land entwickelt ein Konzept zur Bereitstellung und Durchführung regelmäßigerTests für Menschen, die in der Kinderbetreuung tätig sind, um sie und ihr Umfeld zuschützen. Insbesondere der einfache Zugang zu solchen Tests muss gewährleistet werden. Dies wird der besonderen Rolle und Notwendigkeit der Kinderbetreuung gerecht.
7. Das Land fordert vom Bund eine Verlängerung des Elterngeldes für die Erziehungsberechtigten deren Kinder nach ihrem ersten Geburtstag keinen Betreuungsplatz bekommen.
8. Das Land fordert vom Bund die Fortsetzung des Lohnersatzes wegen Kita- und Schulschließungen.
Begründung:
zu 1.:In Reutlingen sind 318 Kindertagesfrauen und Tagesmütter tätig. Auch in der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass der Fokus kommunaler Politik auf den städtischen Einrichtungen liegt. Das Potential der zuvor Genannten gilt es zu nutzen.Tagesmütter betreuen Kinder in den kleinstmöglichen Einheiten. Oft befinden sich unter den zu betreuenden Kindern außerdem Geschwisterkinder. Damit ist das Infektionsrisiko in der derzeitigen Pandemie in diesen Kleinstgruppen deutlich geringer als in großen Kinderhäusern mit offenem Konzept. Trotzdem dürfen diese Kinderhäuser, in denen sich ab dem 18. März bis zu 45 Kinder begegnen, in Form eines reduzierten Regelbetriebs öffnen. Die reguläre Tagesbetreuung durch Tagesmütter bzw. -väter, die jeweils nur fünf bis neun Kinder betreuen, bleibt aber untersagt. Das entbehrt jeder Logik. Der Infektions- und Gesundheitsschutz bleibt dabei, so wie in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen, gewahrt. Genauso bedürfen Menschen, welche aufgrund ihres Alters, ihrer Vorerkrankungen oder ihrer familiären Wohnverhältnissen zur Risikogruppe hinzuzurechnen sind, unseren besonderen Schutz. Dies gilt es hierbei zu berücksichtigen.
zu 2.:Kinder mit Behinderung groß zu ziehen kann auch ohne Pandemie eine Herausforderung sein. Aktuell ist die Betreuung und Pflege dieser Kinder nicht im Blick der Politik. Gemeinsam mit den Behindertenverbänden müssen deshalb zeitnah Entlastungsmöglichkeiten diskutiert und angeboten werden. Die entstehenden Kosten müssen dabei unbürokratisch über das Land abgewickelt werden können.
zu 3.:Aus der Not heraus mehren sich derzeit private Initiativen zur familienübergreifenden Kinderbetreuung. Das heißt, dass sich Erziehungsberechtigte zu illegalen Taten genötigt sehen. Das darf nicht sein. Eltern brauchen Unterstützung, um Familie und Beruf vereinbaren zu können. Familien, welche auch für die Zeit nach dem 18. Mai, keine ausreichende Lösung zur Betreuung ihrer Kinder bekommen, leiden unter dieser Situation. Daher ist es wichtig, den Familien eine legale Perspektive aufzuzeigen, mit der sie Betreuungslücken decken können. Denn nicht alle Erziehungsberechtigten können auf nahe Verwandte zurückgreifen und brauchen beispielsweise andere Eltern um die Zeit bis zu ihrem tatsächlichen Feierabend zu überbrücken oder um ihrer Erwerbstätigkeit nachzukommen, auch wenn sich die Betreuung des Kindes im „reduzierten Regelbetrieb“ nicht mit dem eigenen Dienstplan deckt. Selbstverständlich sollen die betroffenen Kinder dabei stets nur mit den selben anderen Kindern in Kontakt sein. Auch die allgemein gültigen Regeln zur Eindämmung der Pandemie gelten weiterhin. Um diese bestehenden Regelungen einhalten zu können, dürfen auf kommunaler Ebene Räumlichkeiten bereitgestellt werden.
zu 4.: Eltern brauchen Planbarkeit. Nach den vergangenen Wochen und Monaten ist bei vielen Familien der Jahresurlaub bereits aufgebraucht. Hierbei ist es wichtig, den Familien Perspektiven zu bieten und die Betreuung für Kita-, KiGa- und Grundschulkinder zu gewährleisten.
zu 5.:Die finanzielle Situation in den Kommunen und Gemeinden ist aktuell sehr angespannt. Dennoch sind viele bereit die Besuchsgelder für nicht geleistete Betreuungstätigkeit, an die Familien zurück zu erstatten. Hierbei ist es zwingend notwendig, dass das Land Baden-Württemberg die Gemeinden und Kommunen unterstützt und die ausfallenden Einnahmen ersetzt.
zu 6.: Gerade Kinder wahren während des Spielens und in ihrem Alltag Mindestabstandsregelungen nicht in erforderlichem Maße und dies ist auch nicht vorauszusetzen. Auf diese Selbstverständlichkeit und Freiheit, die Kindern auch zusteht, kann reagiert werden, in dem gerade dort, wo viele Kinder aufeinandertreffen, bei auftretenden Symptomen ein guter und unkomplizierter Zugang zu Testkapazitäten gegeben ist. So kann ein größeres Risiko einer Ausbreitung und Übertragung durch Kinder sinnvoll reduziert werden, ohne Kinder auf Dauer zu separieren. Gleichzeitig schützt dies auch betreuende Personen, die durch den häufigen Kontakt selbst mit dem Risiko leben müssen, ggf. Angehörige oder nahestehende Personen ebenfalls anzustecken. Verpflichtende Tests sind dabei allerdings abzulehnen, vielmehr geht es um die Verfügbarkeit entsprechender Kapazitäten dort, wo sie unkompliziert und schnell gewollt sind. In den Kommunen werden aktuell diejenigen Familien, die keinen Platz in der Notbetreuung bekommen, von den Gebühren der Kindertagesbetreuung entlastet. Gleichzeitig stellt die Kinderbetreuung i.d.R. den größten Haushaltsposten in den Kommunen dar. Auch wenn der Anteil der Gebühren an den tatsächlichen Kosten der Betreuungsplätze gering ist, geht es um Beträge in Millionenhöhe. Dies muss das Land Baden-Württemberg berücksichtigen, wenn es einen Rettungsschirm für die Kommunen aufspannt. Dass die Haushaltslage der Kommunen ohne die finanzielle Unterstützung von Bund und Land konsolidiert werden kann, ist nicht denkbar.
zu 7.: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant laufend Anpassungen des Elterngeldes anlässlich der Corona-Pandemie. Diese Bemühungen wissen wir zu schätzen. Gleichzeitig geht die Initiative, wie Sie auf der Homepage des Ministeriums angedeutet wird, nicht weit genug. Es besteht ein Recht auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag eines Kindes. Da die Eingewöhnung i.d.R. mindestens vier Wochen in Anspruch nimmt, ist es gut, dass das Elterngeld derzeit bis zu 14. Monate gewährt werden kann.Durch die Schließung und schrittweise Öffnung der Kinderbetreuungseinrichtungen können zunehmend mehr Erziehungsberechtigte keinen Betreuungsplatz zum rechtlich vorgesehenen Zeitpunkt bekommen. Auch um erfolgreiche Klagen auf Schadensersatz zu vermeiden, ist es notwendig, das Elterngeld vorübergehend bis zu 24 Monate zu zahlen. Eine weitere Verlängerung ist je nach Entwicklung der Pandemie und der damit verbundenen politischen Maßnahmen zu prüfen.
zu 8.:In ähnlicher Weise verhält es sich mit dem Lohnersatz wegen Kita- und Schulschließungen. Aktuell können Erziehungsberechtigte im gegebenen Fall sechs Wochen lang 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (max. 2.016 Euro) erhalten. Bis zur Öffnung der Grundschulen am 15. Juni in Baden-Württemberg werden beispielsweise drei Monate vergangen sein, in denen Erziehungsberechtigte, die keine andere zumutbare Betreuungsmöglichkeit haben, nicht arbeiten gehen konnten. Das ist mit ein Grund, weshalb viele Eltern bereits ihren Jahresurlaub aufgebraucht haben. Die finanzielle Lage der Betroffenen ist ernst.Zudem ist noch nicht absehbar, wann Schulen und Kinderbetreuung wieder regulär laufen können. In den Grundschulen in Baden-Württemberg werden ab dem 15. Juni die Erst- und Drittklässler sowie die Zweit- und Viertklässler jeweils eine Woche lang für einige Stunden am Tag beschult werden. In jeder zweiten Woche bleibt die Schule also für die Hälfte der Grundschüler geschlossen und das homeschooling wird fortgesetzt. Unter diesen Rahmenbedingungen ist es nicht möglich, der regulären Erwerbstätigkeit nachzugehen. Einnahmeeinbußen müssen dringend aufgefangen werden.
Wahlprogramm der SPD im Landkreis Reutlingen für die Kreistagswahl 2019
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in den Städten und Gemeinden des Landkreises Reutlingen stehen dafür ein, dass unser Landkreis nicht nur gut verwaltet, sondern mit Leidenschaft und Engagement gestaltet und weiterentwickelt wird. Ziel ist ein nachhaltiger Landkreis Reutlingen, welcher alle drei Säulen der Nachhaltigkeit, die soziale, die ökologische und die ökonomische gleichbedeutend mit Leben füllt.
Wir fördern den sozialen Ausgleich zwischen Stadt und Land, zwischen Arm und Reich, zwischen Stark und Schwach, zwischen Jung und Alt, zwischen Menschen mit und ohne Handicap. Durch die Unterstützung und Förderung sozialer Institutionen, durch eine menschenfreundliche Flüchtlingspolitik, durch eine ausgleichende Finanzpolitik, welche das Augenmerk auf gerechte Lebensverhältnisse legt und eine Politik des gemeinsamen Arbeitens auf Augenhöhe als Grundlage unserer Politik, stärken wir den sozialen Ausgleich. Sozialdemokratische Kommunalpolitik bezieht Partei, sie hört den Menschen zu und ist ein verlässlicher Partner für Arbeitnehmer/innen und Unternehmen, für Vereine, Verbände und Initiativen.
Bereits seit vielen Jahren setzen sich Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Kreis Reutlingen dafür ein, einen umfassenden Nachhaltigkeitsbegriff zu leben. Auch in den vergangenen fünf Jahren war die Arbeit der SPD-Fraktion darauf ausgerichtet, den Landkreis in ökologischen, ökonomischen und sozialen Fragen so zu gestalten, dass alle Menschen gute Lebensverhältnisse vorfinden.
Der soziale Landkreis
Bildung und Digitalisierung
Vorsorge treffen und Strukturen ausbauen
Jugend und Kultur
Vielfalt erleben im Landkreis Reutlingen
Im Landkreis Reutlingen lässt sich auf vielfältige Art und Weise Kultur erleben. Ob das franz.K, der Schäferlauf, die Württembergische Philharmonie Reutlingen, das Theater Lindenhof in Melchingen, das Keltenmuseum Hülben, Grabenstetten und Erkenbrechtsweiler, das Naturtheater Reutlingen oder das Theater Die Tonne. Wir setzen uns auch weiterhin für eine Förderung dieser und vieler weiterer nicht institutioneller, vielfältiger, kultureller Angebote im gesamten Landkreis ein. Wir wollen neue Impulse für eine lebendige und breite Kulturlandschaft setzen und zu Kooperationen zwischen Anbietern anregen.
Wohnen und Soziales
Soziale Angebote und bezahlbaren Wohnraum für ALLE schaffen
Gesundheit
Gesundheit ist öffentliche Daseinsfürsorge und öffentliche Aufgabe
Inklusion
Gelebtes Selbstverständnis
Integration
Zuwanderung als Chance begreifen
Der ökologische Landkreis
Umwelt und Naturschutz
Klimaschutz und Artenschutz sind existentiell für die ganze Gesellschaft
Verkehr
Wir wollen die Mobilitätswende!
Der ökonomische Landkreis
Wirtschaft und Tourismus
Der Landkreis als starker Wirtschaftsstandort und Urlaubsziel