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Gute Pflege: Aufgabe der gesamten Gesellschaft

Veröffentlicht in Bundespolitik

Im Januar trat das Pflegestärkungsgesetz I der Bundesregierung in Kraft. VorwärtsEXTRA sprach über die Auswirkungen mit Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Bundestagsabgeordnete aus Ulm.

Welche Verbesserungen bringt das Gesetz?

Mit dem SPD-Konzept für eine gute Pflege haben wir intensiv im Bundestagswahlkampf geworben. Nach der Wahl ist es uns gelungen, einen großen Teil unserer Forderungen im Koalitionsvertrag zu verankern. Die Umsetzung erfolgt jetzt mit dem Pflegestärkungsgesetz I: Die Leistungen für Pflegebedürftige werden ausgebaut. Die häusliche Pflege wird gestärkt und die Betreuung in der stationären Pflege wird verbessert.

Insgesamt werden 2,4 Milliarden Euro in die Pflege investiert. Ganz wichtig war uns, dass Tariflöhne in der Pflege nicht weiter als unwirtschaftlich angesehen werden dürfen. Für viele Angehörige und ihre Familien ist die häusliche Pflege eine enorme Belastung.

Wie werden sie unterstützt?

Rund zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Hierzu leisten die Angehörigen einen großen Beitrag. Mit dem Gesetz werden die unterschiedlichen Entlastungsangebote für Angehörige, die es schon heute in der Pflegeversicherung gibt, verbessert und ausgebaut.

So wird beispielsweise die Möglichkeit, die sogenannte Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, flexibler gestaltet - oder die Tages- und Nachtpflege ohne Anrechnung des Pflegegelds oder der Pflegesachleistung gewährleistet.

Angehörige haben mehr Möglichkeiten, eine Auszeit zu nehmen. Angehörige werden auch durch das Pflegezeitgesetz entlastet. Sie haben nun einen gesetzlichen Anspruch auf eine bezahlte Auszeit von ihrer Berufstätigkeit von bis zu zehn Tagen. Zudem ist in dem Gesetz ein Anspruch auf eine zweijährige Pflegezeit enthalten. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Pflegekräfte leisten einen unersetzlichen Beitrag für unsere Gesellschaft. Welche Unterstützung erfahren sie durch die neuen Regelungen?

In der stationären Pflege verbessern wir den Betreuungsschlüssel von 1:24 auf 1:20 durch den zusätzlichen Einsatz von bis zu 45.000 Betreuungskräften. Diese Betreuungskräfte werden die Pflegekräfte in den Einrichtungen entlasten.

Darüber hinaus haben wir als SPD durchgesetzt, dass Tariflöhne bei Pflegevergütungsverhandlungen künftig von Kostenträgern nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen. Damit stellen wir die Anerkennung tariflicher sowie entsprechender kirchenarbeitsrechtlicher Entlohnung der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen sicher. Diese gesetzliche Regelung haben wir als SPD hart erkämpft.

Auf welche Herausforderungen müssen wir uns in den nächsten Jahren in der Pflege einstellen?

Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigt. Deswegen wollen wir den Pflegeberuf attraktiver machen.

Dazu wird aktuell ein Pflegeberufegesetz vorbereitet. Wir planen eine generalistische Pflegeausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss. Wir wollen mehr Durchlässigkeit und Aufstiegschancen für Pflegefachkräfte. Zudem wird es in Zukunft aufgrund des demographischen Wandels mehr Menschen mit Demenzerkrankungen geben.

Deshalb ist für uns die für 2016 vorgesehene Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs so zentral. Mit seiner Einführung wird die derzeit praktizierte „Minutenpflege“ hin zu einem Ansatz, der den Pflegebedürftigen und seinen gesamten Pflege- und Betreuungsbedarf in den Blick nimmt, weiterentwickelt.

 

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