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Rente und Arbeit

Veröffentlicht in Arbeitsgemeinschaften

Andreas Schwarz, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Baden-Wttbg. über

Rente plus Arbeit

  • derzeitiger Renteneintritt ca. 64 J. (gegenüber früher 62 J.), Konvergenz zwischen Männern und Frauen
  • knapp ¼ geht nahtlos in die Rente
  • über Altersteilzeit gehen in die Rente: 17,2 % der Männer und 12 % der Frauen
  • nach Bezug von ALG II gehen in die Rente 9,8 % der Männer und 7,8 % der Frauen
  • 18 % haben eine „Anwartschaftsversicherung“ ohne Pflichtbeiträge, davon 50 % ALG II-Bezieher, z.T. Aussteuerung durch die Krankenversicherung
  • von den passiv Versicherten, die ihre Regelrente abwarten müssen (d.h. die letzten 2 Jahre ohne Beiträge) sind 30 % Männer, 36 % Frauen; es handelt sich hier um eine vielschichtige Gruppe, die in der Regel mit 65 Jahren in die Rente gehen (z.B. Selbständige mit vorheriger Versicherung, spät Verbeamtete)
  • die Erwerbstätigkeit Älterer ist angestiegen auf 4,9 % 2012 gegenüber 2,6 % 2000
  •  in der Gruppe der 50-65-Jährigen eine deutliche Zunahme der Erwerbstätigkeit bei den Frauen: 1993 9,1 %, 2013 42, 6% (späte Fertilität, Berufsausübung selbstverständlich geworden)
  • die „demographische“ Substanz ist allerdings unterschiedlich: bei den 65-Jährigen (Nachkriegsgeneration!) ist die Säule schlanker als bei den 55-60-Jährigen; daraus kann man schließen, dass die Erwerbstätigkeit der Rentner weiter ansteigt
  • ca. 35 % der im Alter Erwerbstätigen sind über den ganzen Zeitverlauf konstant auf Zuverdienst angewiesen; 2. Aspekt: Sicherung des Lebensstandards oder finanzielle Unterstützung (!) der Kinder
  • Minijob-Bereich expandiert (Studien nach dem Mikrozensus ergeben: oft bei mittlerer Qualifikation Zunahme, Meister und Akademiker)
  • Zunahme der Zahl der Grundsicherungsempfänger, ca. 2/3,  7,5 % der Rentner, erheblicher Anteil von Migranten (Probleme der Versicherungsbiographie, z.B. nur 20-25 Jahre Beitragszahlung)
  • durchschnittliche Rente bei 45 Versicherungsjahren und Renteneintritt mit 63 Jahren: 1300 €
  • derzeit Altersarmut noch nicht das Problem, aber der „Schwenk“ kommt nach 2020 (Berechnungen gibt es nur bis 2030!), wenn der Satz über 20 % geht und das Rentenniveau absinkt
  • seit 1.7.2014 gilt die „Flexi-Rente“: während des laufenden Arbeitsverhältnisses ( aber nicht danach!) kann der Beendigungszeitpunkt hinausgeschoben werden, wobei Umfang der Arbeitszeit, Tätigkeitszuschnitt etc. geändert werden können

 

 

Angela Madaus 21.1.15

 

Homepage Susanne Stetter

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